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Klima & Umwelt

Feinstaub & BImSchV: Was gilt für Kaminöfen?

Heizen mit Holz ist erlaubt und sinnvoll – aber an Regeln gebunden. Die 1. BImSchV sorgt dafür, dass Kaminöfen sauber verbrennen. Hier das Wichtigste verständlich erklärt.

Was die BImSchV regelt

Die Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung legt fest:

  • Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid bei Kaminöfen
  • die maximal zulässige Holzfeuchte von 25 %
  • Übergangsfristen für ältere Öfen, die die Grenzwerte nicht erfüllen

Ziel ist ein sauberer Abbrand mit möglichst geringen Emissionen – gut für die Luft und die Nachbarschaft.

Alte Öfen: nachrüsten oder austauschen

Öfen, die die Emissionsanforderungen nicht einhalten, müssen je nach Baujahr mit einem Filter nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Ob Ihr Ofen betroffen ist, prüft Ihr Schornsteinfeger – er ist auch Ihr erster Ansprechpartner bei Fragen.

So heizen Sie emissionsarm

Den größten Einfluss auf den Feinstaub haben Sie selbst:

  1. Trockenes Holz verbrennen – unter 20 % Restfeuchte
  2. Von oben anzünden – für einen sauberen Abbrand (Anleitung)
  3. Genug Luft geben und nicht „drosseln“ bis es schwelt
  4. Kein behandeltes Holz, kein Abfall im Ofen

Trockenes Holz ist der Schlüssel

Feuchtes Holz ist die häufigste Ursache für hohen Feinstaub. Wer auf trockenes Brennholz setzt, heizt automatisch sauberer. Unsere Buche liegt mit unter 15 % Restfeuchte deutlich unter dem gesetzlichen Grenzwert – eine gute Basis für emissionsarmes Heizen. Warum Holz trotz Verbrennung klimafreundlich ist, lesen Sie im Ratgeber Brennholz und CO₂.

Häufige Fragen

Was ist die 1. BImSchV?

Die Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung regelt unter anderem die Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen wie Kaminöfen sowie die maximal zulässige Holzfeuchte (25 %).

Wie halte ich den Feinstaub gering?

Mit drei Maßnahmen: nur trockenes Holz (unter 20 % Restfeuchte) verbrennen, von oben anzünden und einen modernen Ofen nutzen. So verbrennt das Holz sauber und emissionsarm.

Muss ich meinen alten Ofen austauschen?

Ältere Öfen, die die Grenzwerte nicht einhalten, müssen je nach Baujahr nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Ihr Schornsteinfeger sagt Ihnen, ob Ihr Ofen betroffen ist.

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